Gebietsreform

Gemeinde Löberitz verliert am 1. März 2004 ihre hoheitliche Eigenständigkeit und wird Ortsteil der neugebildeten Stadt Zörbig

Aufgrund der § § 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05.10.1993 in der z. Zt. geltenden Fassung haben die Gemeinderäte der Gemeinden Göttnitz, Löberitz, Salzfurtkapelle, Schrenz, Spören, Stumsdorf und die Stadt Zörbig im August 2003 sowie die Gemeinde Großzöberitz im Januar 2004 beschlossen, dass ihre Gemeinden aufgelöst und nach Maßgabe zweier Gebietsänderungsverträge zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen Zörbig vereinigt werden.
Zörbig gab es zwar schon, doch auch Zörbig wird sich auflösen. Der Hintergrund dabei ist, dass allen Gemeinden und Bürgern bei einem Neubeginn die gleichen Rechte eingeräumt werden und es nicht zu ein "Schlucken" kommt. Negative Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit sollten hier berücksichtigt werden.
Die Bürger der Gemeinden sind nach § 17 Abs. 1 Satz 3 GO LSA i.V.m. § 55 KWG LSA angehört worden. In der Gemeinde Schrenz und Großzöberitz wurden Bürgerentscheide gem. § 26 GO-LSA durchgeführt. Dabei haben sich die Bürgerinnen und Bürger mit den in jeder Gemeinde erforderlichen Mehrheiten für die Auflösung ihrer Gemeinde und die Neubildung einer neuen Gemeinde Zörbig entschieden.
Mit dem In-Kraft-Treten der Vereinbarungen am 01.03 2004 werden die bisher selbständigen Gemeinden am 29.02.2004 24.00 Uhr aufgelöst. Die neue Gebietskörperschaft führt die Bezeichnung "Stadt".
Die letzte Gebietsänderung, von der Löberitz und damit auch das Löberitzer Schach betroffen wurde, fand vor ca. 80 Jahren statt. Damals schlossen sich die selbständigen Orte Löberitz (Wesentliche Ausdehnung: Weintraube(Franz-Ohme-Denkmal), Kirche, Molkerei, Feuerwehr), Rodigkau (Wesentliche Ausdehnung: Dessauer Straße, Schule, Schachklub) und Grötz (Gebiet nördlich des Feuerweges mit dem Grötzer Platz als Zentrum) zusammen.
Die anfangs erwähnten Gebietsänderungsverträge beinhalten unter anderen auch die Sicherung von Bürgerrechten. So wird nach den § § 20 und 21 GO-LSA die Dauer des Wohnsitzes und des Aufenthaltes in den aufgelösten Gemeinden auf die Dauer des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in der Gemeinde Stadt Zörbig angerechnet.
Die Einwohner einer der aufgelösten Gemeinden haben im Verhältnis zu den Einwohnern der jeweils anderen aufgelösten Gemeinden die gleichen Rechte und Pflichten. Die öffentlichen Einrichtungen der aufgelösten Gemeinden stehen allen Einwohnern im Rahmen der geltenden Bestimmungen in gleicher Weise zur Verfügung.
Weiterhin verpflichtet sich die neue Gebietskörperschaft "Stadt Zörbig" den Charakter und das örtliche Brauchtum der aufzulösenden Gemeinden zu erhalten. Hierzu überträgt die Stadt Zörbig durch Hauptsatzung den sich neu bildenden Ortschaftsräten einige Aufgaben zur selbständigen Erledigung, was sich tatsächlich auf das kulturelle Leben der jeweiligen Ortsteile beschränkt.
Hauptgrund für die zur Zeit in allen Teilen des Landes anlaufende Gebietsreform ist eine finanzielle Notwendigkeit. Ob der angestrebte Spareffekt tatsächlich eintritt, wird erst die Zukunft zeigen. Der zweite Hintergrund ist die Schaffung einer effizienteren Verwaltung und der damit verbundene Wegfall vieler Gemeindeorgane wie Gemeinderäte und Bürgermeister, die im Endeffekt mangels Geld kaum noch Entscheidungen treffen konnten.
Die Stadt Zörbig hat dann ca. 8900 Einwohner und umfaßt den ganzen westlichen Zipfel des Landkreises Bitterfeld. Die früher verwendete Bezeichnung "Zippel-Zörbig" kommt wieder zur Anwendung. Die alte scherzhafte Bezeichnung rührt aus der Zeit nach 1816 und den Ergebnissen des Wiener Kongresses her. Die Region wurde vom Kgr. Sachsen abgespaltet und als Provinz Sachsen dem Kgr. Preußen zugeschlagen. Die Grenze zwischen dem Herzogtum Anhalt und der zu Preußen gehörenden Provinz Sachsen-Anhalt war (mit einigen Ausnahmen) entlang des Bachlaufs der Fuhne in unmittelbarer Nähe von Zörbig und Löberitz.
Auf den Ortseingangsschildern wird zukünftig ohne Zusatz in großer Schrift "Löberitz" und darunter in kleinerer Schrift "Stadt Zörbig" stehen. Für die Schachgemeinschaft 1871 Löberitz wird sich als Verein im Augenblick nichts ändern. Der Name wird beibehalten und die erste Neuerung wird wahrscheinlich die Änderung der Anschrift sein. Über Termine ist noch nichts bekannt.

Konrad Reiß

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